Vormund*in werden

Wir suchen Menschen, die sich engagieren möchten

Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können, werden regelmäßig Vormund*innen gesucht. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Es gibt Eltern, die aufgrund ihrer eigenen Situation nicht in der Lage sind, sich ausreichend um ihre Kinder zu kümmern. Manchmal sind Eltern verstorben, oder unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) kommen ohne ihre Sorgeberechtigten in unser Land.

Vormund-schafts-verein

Vormund­schaftsverein

ein Fachdienst des
Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e.V.

Der Vormundschaftsverein des Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e.V. besteht seit 2012. Zur Zeit setzt sich unser Team aus drei Volljurist*innen sowie einer Sozialpädagogin zusammen.
Wir führen die uns übertragenen Vormundschaften beruflich.
Weiterhin ist es unsere Aufgabe ehrenamtliche Vormund*innen zu gewinnen und auszubilden.

Folgen Sie dem Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e.V.!

Ehrenamtliche Vormundschaft

Zeit, Bindung & Engagement für junge Menschen

Wenn Kinder oder Jugendliche eine*n Vormund*in benötigen, kann diese Vormundschaft durch das Jugendamt, einen Vormundschaftsverein, eine*n Berufsvormund*in oder eine*n ehrenamtliche*n Vormund*in geführt werden.

Die ehrenamtliche Vormundschaft hat für die Kinder und Jugendlichen den Vorteil, dass ihr*e Vormund*in in der Regel nur für sie da ist. Hierdurch kann sich eine engere persönliche Bindung entwickeln, die dazu führt, dass der junge Mensch mit all seinen Bedürfnissen und Wünschen besser wahrgenommen werden kann.

Kinder und Jugendliche, die eine*n Vormund*in bekommen, haben häufig im Verlauf ihres Lebens Not, Vernachlässigung, Gewalt oder emotionale Instabilität erfahren.

Daher suchen wir für diese Aufgabe Menschen, die die Bereitschaft haben, sich langfristig und kontinuierlich zu engagieren, um eine individuelle Ansprechperson in allen Lebenslagen zu werden. Hierzu gehört auch die Fähigkeit, sich und seine Tätigkeit zu hinterfragen und sich mit seinen persönlichen Grenzen auseinander zu setzen.

Leben verändern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Junge Menschen, die eine*n Vormund*in benötigen, wünschen sich häufig ein enges persönliches Verhältnis zu diesem. Sie möchten eine*n Vormund*in, der* die die leiblichen Eltern nicht nur in rechtlicher Hinsicht vertritt sondern, soweit möglich, auch im emotional sozialen Bereich für sie da sein kann.

Dies ist den Berufsvormund*innen, da sie ja nicht nur für ein Mündel zuständig sind, oft nicht im erhofften Umfang möglich. Unsere Vorstellung für die Zukunft ist es daher, Personen zu finden, die diesen jungen Menschen individuell zur Seite stehen können.

Ehrenamtliche Vormund*innen können ihrem Mündel deutlich mehr Zeit widmen als dies einem *einer beruflichen Vormund*in möglich wäre. Diese zusätzliche Zeit kann eine stabilisierende und entwicklungsfördernde Wirkung entfalten. Die jungen Menschen können ihre Angelegenheiten ohne Zeitdruck mit dem *der Vormund*in besprechen. Die zeitlichen Ressourcen der ehrenamtlich mit einer Vormundschaft betrauten Person ermöglichen zudem, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen, über die Regelung notwendiger Angelegenheiten hinaus, Ausflüge zu unternehmen oder Privatgespräche zu führen. So kann die persönliche Bindung zwischen Mündel und Vormund*in schneller entstehen und ist in der Regel tiefer und belastbarer. Ein Vorzug ehrenamtlicher Vormundschaften liegt zudem darin, das ein*e Ehrenamtliche*r sein *ihr ehemaliges Mündel auch über das mit Volljährigkeit eintretende formelle Ende der Vormundschaft hinaus weiter begleiten kann. Dieser Kontakt bleibt häufig über viele Jahre bestehen und entwickelt den Charakter einer freundschaftlichen oder familienähnlichen Beziehung.
Als ein bürgerschaftliches Engagement stärkt die ehrenamtliche Vormundschaft den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft und baut Brücken zwischen unterschiedlichen Generationen, Milieus und Kulturen.

FAQ – Die häufigsten Fragen

Welche Aufgaben hat ein*e
Vor­mund*in?

Ein*e Vormund*in übernimmt die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und ist seine persönliche Ansprechperson. Sie berät und begleitet den jungen Menschen in allen Lebenslagen und trifft als Sorgeberechtigter mit dem jungen Menschen und in seinem Interesse Entscheidungen z.B. zur Unterbringung, zur gesundheitlichen Versorgung, zu schulischen Angelegenheiten und zur Berufswahl.

Es ist zwischen der tatsächlichen Sorge für die Person und der Sorge für die Verwaltung des Vermögens zu unterscheiden.

Personensorge

  • Sicherstellung der Erziehung und der Beaufsichtigung des Mündels
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Verantwortung für schulische Belange und Ausbildung
  • Vertretung in allen rechtlichen Belangen
  • Unterstützung in der Antragstellung bei Ämtern
  • die Geltendmachung von Rechten des Mündels

Eine Aufnahme der jungen Menschen im Haushalt des*der Vormunds*in ist nicht vorgesehen und nicht üblich

Vermögensvorsorge

Bei der Vermögenssorge geht es vorrangig darum, das Vermögen des*der Minderjährigen zu verwalten und zu sichern. Hat der*die Minderjährige Vermögen, muss der*die Vormund*in das bei Eintritt der Vormundschaft vorhandene Vermögen auflisten, das Verzeichnis unterschreiben und damit bescheinigen, dass es vollständig und richtig ist. Danach wird das Verzeichnis beim Vormundschaftsgericht eingereicht. Erwirbt das Mündel während der laufenden Vormundschaft weiteres Vermögen, so ist dieses dem Verzeichnis hinzuzufügen.
Das vorhandene Geldvermögen muss der*die Vormund*in verzinslich und sicher anlegen, soweit das Geld nicht zur Bestreitung von Aufgaben bereit zu halten ist.

Wie werde ich
Vor­mund*in?

Der Vormundschaftsverein des Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e.V. begleitet Sie in acht Schritten auf Ihrem Weg zur Vormundschaft.

1. Schritt: Kontaktaufnahme

Wenn Sie an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert sind, bitten wir Sie, zunächst mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne beantworten wir ihre Fragen zum Ehrenamt.

2. Schritt: Infoveranstaltung

Nähere Informationen werden Sie dann von uns im Rahmen einer Infoveranstaltung erhalten. Bei dieser Infoveranstaltung werden wir Ihnen einen Bewerberbogen aushändigen, den Sie bitte für uns ausfüllen.

Termine

3. Schritt: Eignungsgespräch

Nachdem wir den Bewerberbogen von Ihnen zurück erhalten haben, werden wir mit Ihnen ein persönliches Eignungsgespräch führen. In diesem Gespräch werden wir Sie bitten, ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Dies ist für ehrenamtlich engagierte Personen kostenlos. Weiterhin benötigen wir eine Selbstauskunft zu Ihren finanziellen Verhältnissen, eine Datenschutzerklärung, den Nachweis eines aktuellen Führerscheins sowie eine Erklärung, dass gegen Sie keine Strafverfahren anhängig sind.
Wir werden den ausgefüllten Bewerberbogen gemeinsam durchgehen und uns mit Ihren Sorgen und Befürchtungen, Wünschen und Motivationen auseinandersetzen.

4. Schritt: Schulung

Sollten Sie sich weiterhin für ein ehrenamtliches Engagement als Vormund*in interessieren, werden wir Sie für diese Aufgabe im Rahmen der nachfolgenden Schulungen vorbereiten:

MODUL 1
Rolle und Aufgaben, Rechte und Pflichten des*der Vormund*in

MODUL 2
Aufgaben von und Umgang mit Behörden

MODUL 3
Psychologische und pädagogische Grundlagen

MODUL 4
Rechtliche Grundlagen

MODUL 5
Asyl- und Ausländerrecht und interkulturelle Kompetenzen

MODUL 6
Wo lebt mein Mündel? Rolle, Bedeutung und Aufgaben von Betreuungs-/Erziehungspersonen und Einrichtungen, Anforderungen an Zusammenarbeit und Kommunikation mit Pflegeeltern, Bezugsbetreuer*innen etc.

5. Schritt: Gespräch

Nach Abschluss der Ausbildung führen wir ein erneutes Einzelgespräch mit Ihnen. In diesem Gespräch werden wir die oben genannten Unterlagen kontrollieren und alle Details Ihres Bewerberprofils besprechen.

6. Schritt: Bewerberprofil

Wir erstellen Ihr Bewerberprofil und geben es an die Koordinierungsstellen der Jugendämter weiter. Hier findet dann das Matching zwischen Ihnen und einem jungen Menschen, zu dem Sie passen könnten, statt.

7. Schritt: Matching bei Koordinierungsstellen

Ihr Bewerberprofil wird bei den Koordinierungsstellen mit den jungen Menschen abgeglichen, für die ein*e Vormund*in gesucht wird. Findet sich ein Match, stellt die Koordinierungsstelle dann bei den Amtsgerichten die Übernahmeanträge.

8. Schritt: Bestellungsurkunde

Die Familiengerichte setzen sich mit Ihnen als potentielle*r Vormund*in in Verbindung, hören Sie und die Mündel i.d.R. persönlich an, setzen Sie bei Eignung als Vormund*in ein und übersenden Ihnen Beschluss und Bestellungsurkunde.

Wer kann eine
Vor­mund­schaft über­nehmen?

Unsere Kriterien

Grundsätzlich kann jeder eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen. Es gibt keine gesetzlichen Mindestanforderungen. Dennoch wünschen wir uns für die Kinder und Jugendliche, die eine*n Vormund*in benötigen, Menschen mit folgenden Eigenschaften:

 

Persönlichlichkeit

Empathie, Offenheit, Verantwortungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Flexibilität.

Stabile Lebenssituation

Ein gesichertes Einkommen, fester Lebensmittelpunkt und ein unauffälliges polizeiliches Führungszeugnis.

Aufgeschlossenheit

Die Fähigkeit und Bereitschaft Neues zu lernen und die Beratung professioneller Dritter in Anspruch zu nehmen.

Teamplayer

Die Fähigkeit und Bereitschaft zu zielführender Zusammenarbeit mit dem Helfernetzwerk.

Kooperationsbereitschaft

Die Bereitschaft mit dem Vormundschaftsverein des JSN e.V. zusammenzuarbeiten, an unseren Angeboten und Fortbildungen teilzunehmen und uns einmal im Quartal über den Stand der übernommenen Vormundschaft zu informieren.

Über den Vormund­schaftsverein

Wir stehen als Vormund*innen an der Seite unserer Mündel. Wir unterstützen die uns anvertrauten jungen Menschen bei einer selbstbestimmten Gestaltung ihrer Zukunft. Wir haben das Ziel, die oft schwierigen Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Dabei begleiten wir sie unter Berücksichtigung ihrer Individualität und ihrer Lebensumstände. Durch regelmäßige Besuchskontakte versuchen wir, eine tragfähige Beziehung aufzubauen und Einblicke in ihr Erleben, ihre Sorgen und Wünsche zu erhalten, um diese bei der Ausübung des Sorgerechts einzubeziehen.

Unserem Team ist die Qualitätssicherung ein besonderes Anliegen. Um diese zu erreichen, nehmen wir regelmäßig an Fallsupervisionen und Fortbildungen teil. Außerdem führen wir Fallberatungen durch, in denen wir von den unterschiedlichen Professionen unserer Teammitglieder profitieren und in deren Rahmen wir auf die vielfältigen Kompetenzen weiterer Fachdienste unseres Vereins, wie z.B. des Fachdienstes für Diagnostik, des Fachdienstes Familiensonderpflege, des Fachdienstes Interkulturelle Dienste und unserer Fachteam für junge Flüchtlinge zurückgreifen können.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die vormundschaftliche Vertretung von umA.
Wir verfügen über spezifisches Fachwissen zu den Themen Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Jugendhilfeansprüche für umA sowie ggf. der Beantragung von Asylbewerberleistungen.

Wir betreuen 30 Fälle pro Vollzeitstelle und liegen damit deutlich unter der gesetzlich für die vormundschaftliche Arbeit festgelegten Höchstgrenze von 50 Fällen pro Vollzeitstelle.

Eine weitere Aufgabe unseres Fachdienstes ist die Gewinnung, Ausbildung und Begleitung engagierter Menschen für die Führung ehrenamtlicher Vormundschaften.

Die Akquise, Ausbildung und Begleitung ehrenamtlicher Vormund*innen wird in unserem Team von Frau Simone Schmidt und Frau Elke Kreibohm-Heuer übernommen.

 

Wir unter­stützen Sie

auch bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als Vormund*in
Wenn Sie Ihre Arbeit als ehrenamtliche*r Vormund*in aufgenommen haben, werden Sie sicherlich immer noch viele Fragen haben. Damit lassen wir Sie nicht allein. Wir stehen Ihnen im Rahmen von wöchentlichen Sprechstunden telefonisch oder persönlich beratend zur Seite. Es wird einen monatlichen Stammtisch geben, bei dem sich die ehrenamtlichen Vormund*innen unter Begleitung einer Fachkraft aus unserem Team untereinander austauschen können. Außerdem werden wir in regelmäßiger Folge Fortbildungsveranstaltungen zu einzelnen Themen anbieten.

Termine

Interessieren Sie sich für ein ehrenamtliches Engagement als Vormund*in? Um Sie bestmöglich auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten, bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen und Schulungen an. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um als Vormund*in tätig werden zu können. Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, halten wir Sie gerne auch über zukünftige Termine und Veranstaltungen auf dem Laufenden.

Infoveranstaltung am 4. April 2024

Sie erhalten weitere Informationen darüber, wie Sie Vormund werden können, während unserer Infoveranstaltung.

Unser 2. Infoabend findet am 4.04.2024 um 18.00 Uhr am Scharnhortsplatz 5  in Northeim statt.

Melden Sie sich jetzt an! Nutzen Sie dafür unser Kontaktormular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Schulung Module 1 - 6

Wenn Sie daran interessiert sind, ehrenamtliche*r Vormund*in zu werden, bieten wir Ihnen eine Schulung mit sechs Modulen an, um Sie auf diese Aufgabe vorzubereiten.

MODUL 1 | 11.04.2024 um 18:00 Uhr
Rolle und Aufgaben, Rechte und Pflichten des*der Vormund*in

MODUL 2 | 18.04.2024 um 18:00 Uhr
Aufgaben von und Umgang mit Behörden

MODUL 3 | 25.04.2024 um 18:00 Uhr
Psychologische und pädagogische Grundlagen

MODUL 4 | 02.05.2024 um 18:00 Uhr
Rechtliche Grundlagen

MODUL 5 | 16.05.2024 um 18:00 Uhr
Asyl- und Ausländerrecht und interkulturelle Kompetenzen

MODUL 6 | 23.05.2024 um 18:00 Uhr
Wo lebt mein Mündel? Rolle, Bedeutung und Aufgaben von Betreuungs-/Erziehungspersonen und Einrichtungen, Anforderungen an Zusammenarbeit und Kommunikation mit Pflegeeltern, Bezugsbetreuer*innen etc.

Alle Schulungsmodule finden in Northeim am Scharnhorstplatz 5 statt.

Kontakt

Vormundschaftsverein des Jugendhilfe Süd-Niedersachsen e.V.

Adresse

Scharnhorstplatz 6
37154 Northeim

Telefon

05551/9782-0

Frau Simone Schmidt

Telefon

0551 / 999589-42
0178 / 6004918

E-Mail

s.schmidt@jugendhilfe-sued-niedersachsen.de

Frau Elke Kreibohm-Heuer

Telefon

05551 / 9782-24
0178 / 6004916

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